Bildungsgutschein und Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein:
Ihr Zugang zu individueller Förderung und Qualifizierung/Weiterbildung


Allgemeine Informationen zu Gutscheinmaßnahmen

Ein Gutschein ist die Zusicherung der Kostenübernahme einer Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit. Damit wird die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit bestätigt. Wir führen individuell Maßnahmen auf der Grundlage von Bildungsgutscheinen und Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) durch.

Suchen Sie Ihre regionale Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter auf und lassen Sie sich dort in einem persönlichen Gespräch beraten.


Gefördert werden zum Beispiel:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld I

  • Empfänger von Leistungen nach SGB II (Hartz IV)

  • Beschäftigte in Kurzarbeit

  • Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder 3 Jahren Berufserfahrung

  • Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft.


Fünf Schritte zum Erfolg

1. Erhalt eines Gutscheins
Nach Ihrem persönlichen Beratungsgespräch können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Gutschein erhalten, der Sie zur Teilnahme an einer Qualifizierung oder an einem Coachings berechtigt.

Der Gutschein weist folgende Inhalte auf:

  • Individuell festgestelltes Bildungsziel

  • Dauer zum Erreichen des Bildungsziels

  • Gültige Region

  • Gültigkeitsdauer

Lösen Sie Ihren Gutschein innerhalb von 3 Monaten bei Ihrem gewünschten Bildungsträger ein - sonst verfällt er.

2. Recherche des Bildungsträgers
Wählen Sie einen Bildungsträger aus, der zertifizierte Weiterbildungen und Coachings anbietet. Zertifizierte Bildungsträger finden Sie unter anderem in der KURSNET-Datenbank unter www.kursnet.arbeitsagentur.de

Gern beraten wir Sie vor dem Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler. So haben Sie beste Chancen auf eine Kostenübernahme für Ihre gewünschte Weiterbildung.

3. Beratung beim Bildungsträger Ihrer Wahl
Gehen Sie zu dem von Ihnen ausgewählten Bildungsträger und lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten. Entscheiden Sie sich anschließend für eine Weiterbildung. Dann kann der Gutschein eingelöst werden.

Die ASG - Anerkannte Schulgesellschaft Sachsen mbH, Niederlassung Dresden bietet zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen und Coachings zu vielen Themen für Sie an. Wir beraten Sie persönlich, unverbindlich und kostenlos!

Sie selbst entscheiden, bei welchem Bildungsträger Sie beginnen möchten.

4. Bestätigung und Kursbeginn
Nun kann wie gewünscht Ihre Weiterbildung bzw. Ihr Coaching starten. Mit Kursbeginn legt der von Ihnen gewählte Bildungsträger den Gutschein der zuständigen Agentur für Arbeit vor, welches somit die Kosten übernimmt.

5. Kurs/Weiterbildung erfolgreich beenden
Nach erfolgreichem Abschluss von Kurs/Weiterbildung sind Sie fit für Ihren neuen Job.



Für eine unverbindliche Beratung wenden Sie sich gerne an:
Frau Beate Reckner
Tel.: 0351 8500240
Mobil: 0160 966 23 686
reckner.b@gesa-ag.de

Unsere Angebote


1) Weiterbildungen

Modulare Qualifizierung
Metalltechnik

Modulare Qualifizierung
"Kaufmann/frau im Einzelhandel integr. Verkäufer/in"

Modulare Qualifizierung
"Kaufleute im Dienstleistungsbereich und in der Bürowirtschaft"

2)
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III; zertifiziert nach AZAV (Zertifikatsnummer 44 727 141870)

Heranführung an den Ausbildungs– und Beschäftigungsmarkt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III)

  • Modul 1: Aktivierung und Orientierung (160 UE)

  • Modul 2: Erhalt/Förderung der Beschäftigungsfähigkeit (240 UE)                           

  • Modul 3: Psychologische Stabilisierung (320 UE)

  • Modul 4: Bewerbungstraining (80 UE)

  • Modul 5: Bewerbercenter (160 UE)

  • Modul 6: Selbstvermarktungsstrategien für Akademiker (80 UE)

  • Modul 16: Aktivierung, Orientierung und Selbstvermarktung individuell (240 UE)           

  • Modul 19: Einzelcoaching und Kontaktierung (320 UE)

  • Modul 20: Aktivierung, Orientierung und Stabilisierung auch für Menschen mit Migrationshintergrund (320 UE)

                                     

Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III)

  • Modul 7: Kommunikation (80 UE)

  • Modul 8: Informations- und Medienkompetenz (160 UE)

  • Modul 9: Grundkenntnisse zur PC-Nutzung (80 UE)

  • Modul 10: Grundkenntnisse Office-Programme (80 UE)

  • Modul 11: Grundkenntnisse berufsbezogenes Fachrechnen (80 UE)  

  • Modul 12: Grundkenntnisse Englisch (80 UE)

  • Modul 13: Kenntnisfeststellung (160 UE)

  • Modul 14: Betriebliche Erprobung (320 UE)

  • Modul 17: Gecoachte betriebliche Erprobung und Fachpraktikum (240 UE)           

             

Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III)

  • Modul 15: Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme / Eingliederungsmanagement (80 UE)

  • Modul 18: Einzelcoaching zum Heranführen an eine selbstständige Tätigkeit (160 UE)                                                                                     

Unsere Angebote

Kontakt

Großenhainer Str. 130/132
01129 Dresden

Tel: 0351 85008-800
Fax: 0351 85008-809

dresden@asg-sachsen.de